Refine
Year of publication
- 2018 (16) (remove)
Document Type
- Part of a Book (11)
- Article (5)
Language
- German (15)
- Multiple languages (1)
Has Fulltext
- yes (16)
Keywords
- Deutsch (8)
- Korpus <Linguistik> (3)
- Wortschatz (3)
- Wortbildung (2)
- Adjektivkompositum (1)
- Anthropologie (1)
- Ausland (1)
- Bayerisch (1)
- Deutsches Referenzkorpus (DeReKo) (1)
- Etymologie (1)
Publicationstate
- Zweitveröffentlichung (8)
- Veröffentlichungsversion (5)
- Postprint (3)
Reviewstate
- (Verlags)-Lektorat (11)
- Peer-Review (3)
- Verlagslektorat (1)
Publisher
- De Gruyter (2)
- Iudicium (2)
- de Gruyter (2)
- Edition vulpes (1)
- Erich Schmidt (1)
- Hungarian Academy of Sciences (1)
- Institut für Deutsche Sprache (1)
- Lang (1)
- Stauffenburg (1)
- StudienVerlag (1)
Im Kontext des Essens und seiner Zubereitung, der Speisen und ihres Verzehrs, akzentuiert das Wort Gericht, dass es sich bei der gesellschaftlich üblichen Form von Nahrungsaufnahme um eine spezifisch ausgeformte soziale Praxis handelt. In diesem Handlungs- und Interpretationskontext wird mit dem Wort Gericht hervorgehoben, dass eine auf bestimmte Weise zubereitete („zugerichtete“) Speise als relevanter Teil einer Mahlzeit zu gelten hat. Wie bei solchen Alltagspraktiken nicht unüblich, ist die Verwendung dieses Worts nicht scharf von anderen Benennungen in diesem Kontext zu trennen, von denen die Praktiken des Essens nicht so sehr über die „Zurichtung“, sondern z.B. über die Abfolge (z.B. Hauptspeise, Gang usw.) geleistet werden. Allerdings ist mit dem Angerichtetsein, das im Wort Gericht steckt, doch auch immer seine Angemessenheit angedeutet, etwas, was es mit dem gleichlautenden juristischen Wort verbindet – und zu mancherlei textueller Verbindung führt.
Baiern im Raum
(2018)
Aus der etwas apophtegmatischen Formulierung des Titels lässt sich die Behauptung ableiten, eine Grammatik der politischen Sprache gebe es nicht. Das kann nun dreierlei heißen: Zum ersten könnte gemeint sein, es gebe keine politische Sprache - womit sich die Frage nach ihrer Grammatik a fortiori erübrigt. Weniger voraussetzungsreich und daher unmittelbar plausibler erscheint ein Verständnis, nach der es zwar eine politische Sprache gebe, diese aber keine eigene Grammatik habe. Vielleicht ist auch die dritte Lesart nur eine spezifischere Interpretation dieser zweiten Lesart: Es sei gar nicht so wichtig, was der Terminus „politische Sprache“ genau bedeute und was ihm in einer wahrscheinlichen Wirklichkeit entspreche. Auf jeden Fall sei sprachliches Interagieren im politischen Raum ein Spezialfall öffentlichen Agierens (unter spezifischen gesellschaftlichen/politischen Konstellationen) insgesamt und zeige daher entsprechende grammatische Präferenzen. Wir wollen in diesem Beitrag Argumente für diese letzte Position versammeln.
Die Normen des »Hochdeutschen« sind entstanden als Festlegungen für eine geschriebene öffentliche Sprachform. In den letzten Jahrzehnten richten sich die Sprecherinnen und Sprecher auch im Mündlichen an dieser Norm aus. Gleichzeitig gibt es dadurch mehr Situationen, in denen standardnahes Sprechen als normal gilt. Damit das angemessen bewältigt werden kann, muss diese Sprachform typische Merkmale des Sprechens aufweisen, Merkmale, die traditionell zum Beispiel eher in regionaler Form vorlagen. Um den beiden Bedingungen - Standardnähe und gesprochene Natürlichkeit - gerecht zu werden, entwickelt sich ein Gebrauchsstandard, der durch eine Bandbreite von (auch regionalen) Optionen gekennzeichnet ist. Um diesen Gebrauchsstandard, seine Randbedingungen, seine Ausgestaltung, aber auch seinen theoretischen Status geht es in dem vorliegenden Beitrag.
Vorwort
(2018)
Grußwort / Welcome address
(2018)