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This paper consists of a short analysis of the sources and the treatment of the legal lexicon in the first dictionary published by the Spanish Royal Academy (1726–1739), followed by a longer commentary on the representation and the treatment of the concept of judge, in which the reflection of the extralinguistic factors in the definitions stands in focus. The results highlight the relevance of the legal context of that era for the treatment of the lexicon related to the legal domain, but they also demonstrate the pattern in which the lexicographic data displays peculiarities of legal matters.
Das Projekt „Bürgernahe Sprache in der Finanzverwaltung“ verfolgt das Ziel, Texte aus dem Bereich der Steuerverwaltung in bürgernaher Sprache umzusetzen. Im September 2020 hat das IDS in enger Rückbindung an den Lenkungskreis des Projektes begonnen, eine Pilotstudie zu entwickeln. Hierin wurden ausgewählte Texte (Textbausteine) in einem Online-Umfrageformat mit verschiedenen Bewertungsskalen aufbereitet. Die Beispieltexte in der Studie stammen aus den Erläuterungstexten zum Einkommensteuerbescheid sowie den Ausfüllanleitungen zur Grundsteuer. Die Testpersonen sollten in mehreren unterschiedlichen Aufgabenblöcken ausgewählte Texte in Vorher- und/oder Nachher-Versionen über die Bewertungsskala bewerten. Zusätzlich konnten sie auf jeder Aufgabenseite Anmerkungen in einem Freifeld notieren. Das Ziel der Umfrage ist es, Bürgerinnen und Bürger zu ihren Eindrücken zu befragen und aus den Ergebnissen Rückschlüsse auf die Verständlichkeit der Texte zu ziehen. Ein wichtiges übergeordnetes Ziel der Pilotstudie ist es, die eigentlichen Adressatinnen und Adressaten der Texte in die Projektarbeit mit einzubeziehen. Die Einschätzungen und Anmerkungen der Beteiligten geben für den weiteren Projektverlauf hilfreiche Hinweise und werden in die weiteren Überlegungen und praktischen Umsetzungen einfließen. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse aus der Pilotstudie zusammen. Er gibt zu den verschiedenen Blöcken, die die Probandinnen und Probanden bearbeitet haben, Einblick, wie die Testpersonen die ihnen präsentierten Texte bewertet haben. Dabei werden die quantitativ ausdrückbaren Ergebnisse durch grafische Darstellungen visualisiert und in textueller Form zusammengefasst. Die Antworten auf die offenen Fragen geben einen qualitativen Eindruck der Anmerkungen, die die Probandinnen und Probanden in Freifeldern hinterlassen haben.
With recourse to a broader understanding of the concept of translation, the transfer of source texts in one variety into another variety of the same language can also be called translation. This paper focuses on the target language – or rather – the target variety “easy-to-read language”, which is meant to make texts comprehensible for people with communication limitations. Considering its origins in the disability rights movement, the aim is to inform affected persons about their rights and democratic processes, i.e. to translate especially legal texts into the so-called easy-to-read language. Although there is a whole range of rules and guidelines for formulating in easy-to-read language, ”none offers a sufficient approach for translation into easy-to-read language“ (Bredel & Maaß, 2016a, p. 109). Standardization of the variety is also still a long way off. On the one hand, the contribution takes stock of legal regulations in easy-to-read language. On the other hand, four versions of the Federal Participation Law in easy-to-read language are analysed with regard to their external features and the constructions used to explain technical terminology. The analysis shows that legal texts in easy-to-read language are (still) quite limited in number and are also difficult to find. Concerning the second part, the constructions used exhibit a great structural variance, both intra- and intertextually. It is therefore questionable whether the addressees can access the texts independently. Also, it is still necessary to make the rules, the formulations of the rules and the implementations clearer so that the translations fulfil their function.
Gegenstand ist eine vergleichende empirische Korpusstudie zur Bedeutung des Ausdrucks geschäftsmäßig im (bundesdeutschen) Gemeinsprach- und juristischen Fachsprachgebrauch. Die Studie illustriert an einem aktuellen Fall strittiger Wortdeutung (hier zu § 217 StGB) die Möglichkeiten computergestützter Sprachgebrauchsanalyse für die Auslegung vor Gericht und die Normtextprognose in der Rechtsetzung.
Sprache, Recht und Öffentlichkeit - Gesellschaftliche Relevanz des Themas aus linguistischer Sicht
(2002)
In Zeiten des moralischen oder technischen Wandels werden die in der Allgemeinsprache sedimentierten bzw. aufgehobenen Werte und Grenzlinien fragwürdig, und der allgemeinsprachliche Diskurs gerät in Spannung zu den rechtsprachlichen Spezialdiskursen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Was man sagt, was sagen wir, wann - im Hinblick auf die Abtreibungsproblematik oder das Klonen von Embryonen - „das Leben" oder „Leben" beginne, ab wann, sagt man, sagen wir, sei - im Hinblick auf die Organverpflanzung - „der Mensch tot"? Soll die gleichgeschlechtliche Partnerschaft eine „Ehe" genannt werden, sollten RU 486 und Viagra „Medikamente" oder „Tötungspille" bzw. „Lifestylepille" heißen? Über diese und ähnliche Sach- und Sprachfragen wird bei der Rechtsformulierung im Parlament und seinen Nebenorganen .parliert' oder bei der Rechtsprechung im Gericht das Urteil „im Namen des Volkes" (heißt das auch im Namen der Sprache des Volkes?) gesprochen. Was in solchen Brisanzphasen aus sprachwissenschaftlicher Perspektive augenscheinlich wird, soll an zwei Beispielen verdeutlicht werden: Einmal geht es um die in den frühen 80er Jahren beobachtbare Wandlung der Verwendung des Wortes Bullen (als Bezeichnung von Polizisten) vom beleidigenden Schimpfwort zur umgangssprachlichen Fremd- und Selbstbezeichnung (in Filmen des Schimanski-Genres bzw. in Ausdrücken wie Bullenballett, Bullenorden) und um die analoge Wandlung in der Rechtsprechung über dieses problematische „Sprachdelikt". Zum anderen geht es um den medien öffentlichen und parlamentarisch-öffentlichen Streit um die Artikulation eines neuen Grenzpunktes zwischen Leben und Tod im Hinblick auf die Organverpflanzung. Dabei besteht das sprachlich Dilemmatische dieses Problemverhalts darin, dass zum Zeitpunkt des Hirntodes der Mensch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes durch das Grundgesetz „so tot wie nötig" und vom Standpunkt der Organspende aus „so lebendig wie möglich" sein soll. Immer handelt es sich auch um sprachliche Handlungen mit immensen gesellschaftlichen Folgen.
Die beiden Gerichtssendungen werden auf dem Hintergrund wirklicher Gerichts- und Schlichtungsverhandlungen nach Formen der fernsehmedialen Aufbereitung untersucht. Dabei zeigt sich, dass Streit um Drei eine Unterhaltungssendung ist, in der komödienartige Bühnenunterhaltung mit juristischer Information verbunden wird (Infotainment), während in der Sendung Richterin Barbara Salesch verschiedene Elemente des Affekt-Fernsehens kombiniert werden.