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Die »Prestigeveranstaltung Olympische Spiele« (ebd.) war Gegenstand eines höchst komplexen multimodalen und multimedialen, in allen semiotischen Dimensionen stattfindenden Diskurses. Aus kulturlinguistischer Sicht war der Diskurs der Olympischen Spiele von 1936 ein sprachliches Realisat, in dem sich Faktoren einer sprachlichen Sozialgeschichte verdichteten. Der Hauptfokus ist im Folgenden auf die Frage gerichtet, wie und mit welchen kommunikativen Praktiken Beteiligte aus entgegengesetzten Diskurspositionen auf die Olympischen Spiele Bezug nahmen, um die aufgrund je spezifischer Haltungen zu den Spielen konträren Ereigniskonstitutionen ›olympische Sommerspiele‹ sichtbar zu machen.
Gegenstand des nachfolgenden Beitrags sind emotionale Positionierungen. Auf der Grundlage dieser Egodokumente, die 1934 entstanden sind und die von den Jahren vom Ersten Weltkrieg bis zum Jahr 1934, mit der Kernzeit der Weimarer Republik, erzählen, wird nach der Funktion von Gefühlsthematisierungen gefragt. Dabei wird vorausgesetzt, dass gerade in der sogenannten »Bewegungsphase« der NSDAP, der Phase des Aufstiegs zwischen Mitte der 1920er Jahre bis zur Machtübergabe 1933, bei aller Politisierung der Akteure dennoch Emotion und Affekt von großer, den Nationalsozialismus stabilisierender Bedeutung waren. Der nachfolgende emotionsgeschichtlich orientierte Versuch wird also auf der Grundlage retrospektiver sprachlicher Konstituierungen seitens der NSDAP-Mitglieder nach 1933 rekonstruiert. Sie formulieren diese Retrospektiven nach dem aus ihrer Sicht erfolgreichen Ende des »Kampfes«.
Rede
(2022)
Die auf verschiedenen Ebenen ablaufenden textkommunikativen Funktionalisierungs- und Anpassungsprozesse widerständischer Akteure sowie Konstitutionsprozesse von Akteuren des NS-Apparates anhand der Textsorte ›politische Rede‹ sollen Gegenstand dieses Beitrages sein, innerhalb dessen sowohl historisch relevante als auch bisher von der Forschung kaum oder gar nicht beachtete politische Reden der verschiedenen Akteursgruppen analysiert werden sollen: Insgesamt wurden 32 Reden in die Analyse einbezogen. 23 stammen von Akteuren des NS-Apparates, neun von Mitgliedern des Widerstands.
Tagebuch
(2022)
Die Subjektivität des Tagebuchs als eine Art Archiv historischer Daten ist insofern zum einen im Zeichen einer sprachlichen Sozialgeschichte zu analysieren und zum andern, aus der Retrospektive, von hohem sprach-, diskurs- sowie kommunikationsgeschichtlichem Wert. Die Spezifik und akteursbedingte Variantenvielfalt darzustellen, ist das Ziel dieses Beitrags. Er basiert auf der Auswertung von insgesamt elf Tagebüchern. Zwei sind von NS-Akteuren verfasst, eines von einer NS-affinen Akteurin der Integrierten Gesellschaft, eines von einem dissidenten Akteur der Integrierten Gesellschaft, vier von Mitgliedern des Widerstands und drei Tagebücher von ausgeschlossenen Akteuren.
In diesem Beitrag wird der in den vorliegenden zwei Bänden häufig verwendete Terminus ›Exklusion‹ systematisch und empirisch fundiert als akteursdifferenziertes Beschreibungselement interpretiert. Diese Akteursdifferenzierung(nach NS-Apparat, NS-affin, ausgeschlossen) bedeutet, Exklusion im Sinn einer sprachlich-kommunikativen Praktik bzw. Strategie und unter der Voraussetzung, dass wir es hinsichtlich der entsprechenden sprachlichen Realisate mit Identitätszu- und -abschreibungen zu tun haben, als Identitätsmanagement in den drei Handlungsperspektiven zu beschreiben.
Um die mit dem Ausdruck Volksgemeinschaft gegebene Handlungsanleitung auf sprachlicher Ebene nachzuzeichnen und in diesem Zusammenhang auch die Dynamik des Gemeinschaftsbegriffs zwischen 1933 und 1945 einzufangen, beschreiten wir methodisch den Weg, die Kotextprofile über die morphosyntaktische Einbettung und damit über die Kontextualisierung des Ausdrucks zu erfassen. Akteursbezogen werden dabei diejenigen Handlungsmuster relevant, in denen das Konzept der Volksgemeinschaft besprochen, behauptet oder beschworen wird. Aufgrund der semantischen Polyvalenz der Wortbildung Volksgemeinschaft und ihrer hohen Reichweite in alle gesellschaftliche Bereiche wird für eine textnahe Interpretation erhoben, zu welchen Themenbereichen die unter dem Gemeinschaftsgedanken verhandelten Gegenstände gehören (z. B. Sport, Architektur, Fahrten etc.), aber auch, wie sich der einzelne oder das Kollektiv in diese Wissens- und Handlungsfelder einschreiben.
Die nachfolgende Konzeptbeschreibung ist ein Beitrag zur »linguistischen Anthropologie« (vgl. den so betitelten Aufsatz von Fritz Hermanns 1994) zur Zeit des Nationalsozialismus. Es geht um »sprachgeprägte Menschenbilder« (Hermanns 1994: 37). Wir rekonstruieren Zuschreibungen von »Eigenschaften und Verhaltensweisen« (ebd., auch 46). Es handelt sich im Sinn sprachlicher Praktiken um Stereotypisierungen, die sich durch die Kontextualisierung von »kategoriengebundenen Merkmalen« (vgl. Stocker 2005: 74–81) und Geschlechts- bzw. Generationenbezeichnungen ausdrücken.
Einleitung
(2022)
Einleitung
(2022)
Einleitung
(2018)
Vorwort
(1998)
Entnazifizierung wird fur die Kommunikationsbereiche Zeitkritik / Parteien / Kirche, Administration / Justiz sowie im Zusammenhang mit Spruchkammerverfahren beschrieben und als Teil einer Text-, Begriffs- und Mentalitatsgeschichte verstanden. Die Geschichte der Entnazifizierung ist im wesentlichen Schuldgeschichte, so da!3 sich deren sprachlicher Ausdruck als Teil der deutschen Sprachgeschichte als Begriffsgeschichte darstellt. Intellektualisierung, Instrumentalisierung, sprachlicher Eskapismus und Auflosung sind Merkmale des Schulddiskurses, zu denken auf einer Zeitachse von 1945 bis etwa 1955. Die Untersuchung zeigt, dass der Schuldbegriff in drei Einzelbedeutungen - festgelegt von Philosophic / Kirche / Parteien, von der Administration und Justiz und von den Tatern - zerlegt bleibt. Der entleerte Schuldbegriff der Tater dominiert die offentliche Wahmehmung, und insofern das Befreiungsgesetz hierfiir die Voraussetzungen schafft, ist dieses als Teil der deutschen Sprachgeschichte zu beschreiben.
Sprachgeschichte - Zeitgeschichte - Umbruchgeschichte. Sprache im 20. Jahrhundert und ihre Forschung
(2008)
Als Umbruchgeschichte verstandene Sprachgeschichtsschreibung ist weder theoretisch noch empirisch ein entwickelter Untersuchungsbereich, zumal fehlen Kategorien, die Sprachumbruch und Sprachwandel voneinander abgrenzen und zueinander in Beziehung setzen. Der Beitrag wirbt für ‚Umbruch’ als eine Perspektive der Sprach(gebrauchs)geschichte des 20. Jahrhunderts. Sprachliche Umbruchgeschichte, deren Erkenntnisziel auf die initialen Momente sprachlicher Veränderung gerichtet ist, steht in der Tradition der kulturwissenschaftlichen Linguistik. Sie stellt die Frage nach den sprachlichen Auswirkungen plötzlicher und umfassender gesellschaftlicher Veränderungen, vice versa: Sie bindet diese Veränderungen an sprachliche Verschiebungen. Damit ist sie eingelassen in handlungs- und kommunikationstheoretische Paradigmen der pragmatischen Sprachgeschichte. Im Zentrum des hier vorzustellenden Forschungskonzepts einer sprachlichen Umbruchgeschichte steht methodisch der diskursanalytische Ansatz, der nicht nur erklären kann, wie die gesellschaftliche Verfasstheit und sprachliche Verschiebungen Zusammenhängen, sondern auch, wann sich solche Verschiebungen diskursiv manifestieren diese Frage ist essentiell im umbruchgeschichtlichen Kontext. Dieser Ansatz wird im Sinn von analytischen Leitideen ausbuchstabiert. Den Schluss bildet die tentative Verdichtung der Überlegungen zu einem Modell eines sprachlichen Umbruchs.
Einleitung
(2014)
"Übergesetzliches Recht". Reflexionen nationalsozialistischen Unrechts in der frühen Nachkriegszeit
(2002)
Urteilsbegründungen sind zeit- und damit sprachgeschichtliche Dokumente. Sie sind Psychogramme der Gesellschaft eines Staates. In der ersten Nachkriegsdekade reflektieren sie die zwei Seinsformen des deutschen Gemeinwesens bis und ab 1949. Der Beitrag rekonstruiert vor diesem Hintergrund richterliche Selbstprofile, welche die Rechtsprechung der ersten Nachkriegsdekade bestimmen, um anschließend an drei Beispielen der Frage nachzugehen, wie es möglich ist, dass ein Richter im Rahmen einer konzisen Argumentation dasselbe Argument abweist, das ein anderer Richter, ebenso konzis argumentierend, akzeptiert. Die Theoretische Grundlegung dieser Untersuchung besteht – ihrem Erkenntnisinteresse und vor allem der Beschaffenheit der untersuchten Textsorte ,Gerichtsurteil‘ folgend – aus einem Ensemble argumentations- und konzeptanalytischer Aspekte: Urteilsbegründungen sind ihrem Zweck nach argumentierende Texte, die im Argumentieren Schuldkonzepte realisieren. Überlegungen hierzu sind der Untersuchung vorangestellt.
Vorwort
(2008)