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In this paper, we investigate the practical applicability of Co-Training for the task of building a classifier for reference resolution. We are concerned with the question if Co-Training can significantly reduce the amount of manual labeling work and still produce a classifier with an acceptable performance.
We describe a simple and efficient Java object model and application programming interface (API) for (possibly multi-modal) annotated natural language corpora. Corpora are represented as elements like Sentences, Turns, Utterances, Words, Gestures and Markables. The API allows linguists to access corpora in terms of these discourse-level elements, i.e. at a conceptual level they are familiar with, with the flexibility offered by a general purpose programming language. It is also a contribution to corpus standardization efforts because it is based on a straightforward and easily extensible data model which can serve as a target for conversion of different corpus formats.
Kein Grund zur Panikmache
(2002)
Der Artikel beschreibt die Entwicklung eines sprachlichen Mythos, einer in Sprache entwickelten und gefassten, zu Propagandazwecken (miss)gebrauchten Konstruktion von Wirklichkeit, die nicht nur das Wirklichkeitsbild einer Epoche prägte, sondern in starkem Maße auch in die Wirklichkeit der davon betroffenen Menschen eingriff und diese veränderte. Die Legende vom Dolchstoß, vom hinterrücks verübten Mord am deutschen Frontsoldaten, vom Verrat aus den eigenen Reihen, wird von seinen Vertretern dazu benutzt, die eigene Verantwortung für die Niederlage der Deutschen im 1. Weltkrieg auf den politischen Gegner abzuwälzen, um diesen nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich zu diffamieren. Doch war diese Legende kein spontanes Produkt einer von Chaos geprägten Nachkriegszeit, sondern sie gehörte bereits zum politischen Strategiespiel einer in der Bismarckzeit eingeführten Propagandaschlacht. In ihr wurde bereits die Erwartungshaltung geschürt, dass in der Stunde der Not Sozialdemokraten, Juden, Katholiken und Freimaurer das Vaterland nicht nur im Stich lassen, sondern es aus fehlender nationaler Gesinnung verraten würden. Die Sprachlichkeit dieser Vorgänge hervorzuheben, ist das besondere methodische und theoretische Anliegen des Artikels.
Johannes Merz, Fürst und Herrschaft. Der Herzog von Franken und seine Nachbarn 1470-1519 [Rezension]
(2002)
Der Kurzbeitrag berichtet über ein Projekt ”Hypertextualisierung auf textgrammatischer Grundlage“ (HyTex), in dem erforscht wird, wie sich linear organisierte Dokumente mit semiautomatischen Methoden auf der Grundlage von textgrammatischem Markup und der linguistisch motivierten Modellierung terminologischen Wissens in delinearisierte Hyperdokumente überführen lassen. Ziel ist es, eine Sammlung von Fachtexten so in einen Hypertext zu überführen, dass terminologiebedingte Verständnisschwierigkeiten beim Lesen durch entsprechende Linkangebote aufgelöst werden, so dass die Fachtexte auch von Semi-Experten der Domäne selektiv gelesen werden können. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Modellierung terminologischen Wissens mit XML Topic Maps und dessen Stellenwert für die automatische Erzeugung von Hyperlinks.
Sprache, Recht und Öffentlichkeit - Gesellschaftliche Relevanz des Themas aus linguistischer Sicht
(2002)
In Zeiten des moralischen oder technischen Wandels werden die in der Allgemeinsprache sedimentierten bzw. aufgehobenen Werte und Grenzlinien fragwürdig, und der allgemeinsprachliche Diskurs gerät in Spannung zu den rechtsprachlichen Spezialdiskursen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Was man sagt, was sagen wir, wann - im Hinblick auf die Abtreibungsproblematik oder das Klonen von Embryonen - „das Leben" oder „Leben" beginne, ab wann, sagt man, sagen wir, sei - im Hinblick auf die Organverpflanzung - „der Mensch tot"? Soll die gleichgeschlechtliche Partnerschaft eine „Ehe" genannt werden, sollten RU 486 und Viagra „Medikamente" oder „Tötungspille" bzw. „Lifestylepille" heißen? Über diese und ähnliche Sach- und Sprachfragen wird bei der Rechtsformulierung im Parlament und seinen Nebenorganen .parliert' oder bei der Rechtsprechung im Gericht das Urteil „im Namen des Volkes" (heißt das auch im Namen der Sprache des Volkes?) gesprochen. Was in solchen Brisanzphasen aus sprachwissenschaftlicher Perspektive augenscheinlich wird, soll an zwei Beispielen verdeutlicht werden: Einmal geht es um die in den frühen 80er Jahren beobachtbare Wandlung der Verwendung des Wortes Bullen (als Bezeichnung von Polizisten) vom beleidigenden Schimpfwort zur umgangssprachlichen Fremd- und Selbstbezeichnung (in Filmen des Schimanski-Genres bzw. in Ausdrücken wie Bullenballett, Bullenorden) und um die analoge Wandlung in der Rechtsprechung über dieses problematische „Sprachdelikt". Zum anderen geht es um den medien öffentlichen und parlamentarisch-öffentlichen Streit um die Artikulation eines neuen Grenzpunktes zwischen Leben und Tod im Hinblick auf die Organverpflanzung. Dabei besteht das sprachlich Dilemmatische dieses Problemverhalts darin, dass zum Zeitpunkt des Hirntodes der Mensch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes durch das Grundgesetz „so tot wie nötig" und vom Standpunkt der Organspende aus „so lebendig wie möglich" sein soll. Immer handelt es sich auch um sprachliche Handlungen mit immensen gesellschaftlichen Folgen.
Wer Gerechtigkeit will, bekommt ein Urteil. Das ist ein alter Spruch, der im Verhältnis zwischen Sender und Empfänger der Rechtsbotschaft immer neu institutionell umzusetzen und persönlich zu verarbeiten ist. Am Anfang steht die nicht fachlich gemeinte Rechtsfrage: Was hätte ich tun sollen? Sie muss nicht, aber sie kann einen Prozess in Gang setzen. Über das Zeichen, das eine Klage enthält, wird dann mit den Mitteln der Sprache justizöffentlich disponiert. Das Dispositiv der Justiz hat seinen Preis, und dieser Preis schlägt sich in medialen Kosten nieder: in Geldnachteilen, in Zeit und Wahrheit. Das sind die Kosten des Rechtsstaats, die sprachpragmatische Analysen beziffern können. - Und was gewinnt man statt dessen? Hier reicht die Spannweite vom Lobpreis der Ordnung über die schwache Trostrede, der Naturzustand des Kampfes aller gegen alle werde überwunden, bis zum resignativen Abschied, wonach gar nichts zu gewinnen und überhaupt nur Verluste zu realisieren seien, also eben der Rechtsstaat, aber nicht Gerechtigkeit zu erwarten steht. Semiotisch gesehen, gewinnt man mit dem Justizdispositiv auch nichts vom Kern des Rechts - das wäre gar nicht möglich - , sondern man erfahrt die Disposition darüber, was als Recht und Unrecht gilt. Das gerade ist Inhalt einer Entscheidung. Man weiss nachher, was als „Recht" gilt. Das bleibt äußerlich - zum Glück. Glauben muss man es nicht.