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Plenumsdiskussion
(1992)
Linguistik und Didaktik
(1975)
Neues von der Verbszene
(1984)
In diesem Beitrag soll es darum gehen, ob wir mit grammatischen Regeln und Beschreibungen die Vielfalt und Komplexität sprachlicher Kommunikation erfassen können, oder bescheidener, wie weit wir das können. Das Exempel, das ich statuieren möchte, befasst sich mit der Frage: Wie lautet der Genitiv komplexer Eigennamen. Oder genauer: komplexer Personennamen. Oder noch genauer: komplexer Personennamen einer gewissen Struktur. Oder noch genauer? Da sind wir schon mitten im Thema.
Ein Beispiel für das Exempel ist: Gedichte Walthers von der Vogelweides
Und das ist so ziemlich die einzige Variante, die im Beitrag nicht mehr Vorkommen wird. Letztlich wird es dann darum gehen, wie wir mit der Vielfalt umgehen wollen. Sie darstellen oder ignorieren und verschweigen? Doch zum Ignorieren muss man sie erst mal sehen.
„Das Wort Beleidigung wird im Strafrecht in sehr verschiedener Bedeutung gebraucht", heißt es in einer Dissertation von 1933. Die Frage war mir gestellt: Was können Linguisten beitragen zur Rechtssprechung? Beleidigen scheint auf den ersten Blick ein kommunikativer Akt. Zu einem solchen hätte die Linguistik gewiss etwas zu sagen. Hier werden einige Ansatzpunkte für linguistische Fragestellungen am Beispiel des Beleidigens freigelegt. Grundlage für die Skizze ist eine Aktbeschreibung.