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In this paper, we investigate the practical applicability of Co-Training for the task of building a classifier for reference resolution. We are concerned with the question if Co-Training can significantly reduce the amount of manual labeling work and still produce a classifier with an acceptable performance.
We describe a simple and efficient Java object model and application programming interface (API) for (possibly multi-modal) annotated natural language corpora. Corpora are represented as elements like Sentences, Turns, Utterances, Words, Gestures and Markables. The API allows linguists to access corpora in terms of these discourse-level elements, i.e. at a conceptual level they are familiar with, with the flexibility offered by a general purpose programming language. It is also a contribution to corpus standardization efforts because it is based on a straightforward and easily extensible data model which can serve as a target for conversion of different corpus formats.
Kein Grund zur Panikmache
(2002)
Der Artikel beschreibt die Entwicklung eines sprachlichen Mythos, einer in Sprache entwickelten und gefassten, zu Propagandazwecken (miss)gebrauchten Konstruktion von Wirklichkeit, die nicht nur das Wirklichkeitsbild einer Epoche prägte, sondern in starkem Maße auch in die Wirklichkeit der davon betroffenen Menschen eingriff und diese veränderte. Die Legende vom Dolchstoß, vom hinterrücks verübten Mord am deutschen Frontsoldaten, vom Verrat aus den eigenen Reihen, wird von seinen Vertretern dazu benutzt, die eigene Verantwortung für die Niederlage der Deutschen im 1. Weltkrieg auf den politischen Gegner abzuwälzen, um diesen nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich zu diffamieren. Doch war diese Legende kein spontanes Produkt einer von Chaos geprägten Nachkriegszeit, sondern sie gehörte bereits zum politischen Strategiespiel einer in der Bismarckzeit eingeführten Propagandaschlacht. In ihr wurde bereits die Erwartungshaltung geschürt, dass in der Stunde der Not Sozialdemokraten, Juden, Katholiken und Freimaurer das Vaterland nicht nur im Stich lassen, sondern es aus fehlender nationaler Gesinnung verraten würden. Die Sprachlichkeit dieser Vorgänge hervorzuheben, ist das besondere methodische und theoretische Anliegen des Artikels.
Johannes Merz, Fürst und Herrschaft. Der Herzog von Franken und seine Nachbarn 1470-1519 [Rezension]
(2002)
Der Kurzbeitrag berichtet über ein Projekt ”Hypertextualisierung auf textgrammatischer Grundlage“ (HyTex), in dem erforscht wird, wie sich linear organisierte Dokumente mit semiautomatischen Methoden auf der Grundlage von textgrammatischem Markup und der linguistisch motivierten Modellierung terminologischen Wissens in delinearisierte Hyperdokumente überführen lassen. Ziel ist es, eine Sammlung von Fachtexten so in einen Hypertext zu überführen, dass terminologiebedingte Verständnisschwierigkeiten beim Lesen durch entsprechende Linkangebote aufgelöst werden, so dass die Fachtexte auch von Semi-Experten der Domäne selektiv gelesen werden können. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Modellierung terminologischen Wissens mit XML Topic Maps und dessen Stellenwert für die automatische Erzeugung von Hyperlinks.
Sprache, Recht und Öffentlichkeit - Gesellschaftliche Relevanz des Themas aus linguistischer Sicht
(2002)
In Zeiten des moralischen oder technischen Wandels werden die in der Allgemeinsprache sedimentierten bzw. aufgehobenen Werte und Grenzlinien fragwürdig, und der allgemeinsprachliche Diskurs gerät in Spannung zu den rechtsprachlichen Spezialdiskursen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Was man sagt, was sagen wir, wann - im Hinblick auf die Abtreibungsproblematik oder das Klonen von Embryonen - „das Leben" oder „Leben" beginne, ab wann, sagt man, sagen wir, sei - im Hinblick auf die Organverpflanzung - „der Mensch tot"? Soll die gleichgeschlechtliche Partnerschaft eine „Ehe" genannt werden, sollten RU 486 und Viagra „Medikamente" oder „Tötungspille" bzw. „Lifestylepille" heißen? Über diese und ähnliche Sach- und Sprachfragen wird bei der Rechtsformulierung im Parlament und seinen Nebenorganen .parliert' oder bei der Rechtsprechung im Gericht das Urteil „im Namen des Volkes" (heißt das auch im Namen der Sprache des Volkes?) gesprochen. Was in solchen Brisanzphasen aus sprachwissenschaftlicher Perspektive augenscheinlich wird, soll an zwei Beispielen verdeutlicht werden: Einmal geht es um die in den frühen 80er Jahren beobachtbare Wandlung der Verwendung des Wortes Bullen (als Bezeichnung von Polizisten) vom beleidigenden Schimpfwort zur umgangssprachlichen Fremd- und Selbstbezeichnung (in Filmen des Schimanski-Genres bzw. in Ausdrücken wie Bullenballett, Bullenorden) und um die analoge Wandlung in der Rechtsprechung über dieses problematische „Sprachdelikt". Zum anderen geht es um den medien öffentlichen und parlamentarisch-öffentlichen Streit um die Artikulation eines neuen Grenzpunktes zwischen Leben und Tod im Hinblick auf die Organverpflanzung. Dabei besteht das sprachlich Dilemmatische dieses Problemverhalts darin, dass zum Zeitpunkt des Hirntodes der Mensch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes durch das Grundgesetz „so tot wie nötig" und vom Standpunkt der Organspende aus „so lebendig wie möglich" sein soll. Immer handelt es sich auch um sprachliche Handlungen mit immensen gesellschaftlichen Folgen.
Wer Gerechtigkeit will, bekommt ein Urteil. Das ist ein alter Spruch, der im Verhältnis zwischen Sender und Empfänger der Rechtsbotschaft immer neu institutionell umzusetzen und persönlich zu verarbeiten ist. Am Anfang steht die nicht fachlich gemeinte Rechtsfrage: Was hätte ich tun sollen? Sie muss nicht, aber sie kann einen Prozess in Gang setzen. Über das Zeichen, das eine Klage enthält, wird dann mit den Mitteln der Sprache justizöffentlich disponiert. Das Dispositiv der Justiz hat seinen Preis, und dieser Preis schlägt sich in medialen Kosten nieder: in Geldnachteilen, in Zeit und Wahrheit. Das sind die Kosten des Rechtsstaats, die sprachpragmatische Analysen beziffern können. - Und was gewinnt man statt dessen? Hier reicht die Spannweite vom Lobpreis der Ordnung über die schwache Trostrede, der Naturzustand des Kampfes aller gegen alle werde überwunden, bis zum resignativen Abschied, wonach gar nichts zu gewinnen und überhaupt nur Verluste zu realisieren seien, also eben der Rechtsstaat, aber nicht Gerechtigkeit zu erwarten steht. Semiotisch gesehen, gewinnt man mit dem Justizdispositiv auch nichts vom Kern des Rechts - das wäre gar nicht möglich - , sondern man erfahrt die Disposition darüber, was als Recht und Unrecht gilt. Das gerade ist Inhalt einer Entscheidung. Man weiss nachher, was als „Recht" gilt. Das bleibt äußerlich - zum Glück. Glauben muss man es nicht.
Die juristische Arbeit besteht in der Entscheidung von Bedeutungskonflikten zur Festlegung auf Sprachnormen. Die deuten auf legitimatorische Standards und müssen angesichts der Vielfalt und Divergenz des Sprachgebrauchs immer wieder gesetzt und auch durchgesetzt werden. Das Normativitätsproblem verweist auf eine Praxis des Forderns und Lieferns von Gründen. Die juristische Entscheidung vollzieht sich im sozialen Raum eines diskursiven Verfahrens. In ihm geht es um einen Konflikt sich ausschließender Lesarten desselben Gesetzes. Es geht somit nicht um die Auffindung einer Sprachregel, sondern um eine Sprachnormierung. In der Frage der Legitimität einer Entscheidung über die widerstreitenden Lesarten liegt der Ansatzpunkt der verfahrensbezogenen Normen aus dem Umkreis des Rechtsstaatsprinzips. Das Rechtsstaatsprinzip kann als ein kodifizierter Sonderfall kommunikativer Ethik angesehen werden. Es kodifiziert eine bestimmte Kultur des Streitens, welche im juristischen Bereich durch Rechtsprechung und Lehre eine spezifische Ausprägung erfahren hat.
Das Recht überbringt seine Verbindlichkeiten durch Sprache, nimmt damit kulturelle Gemeinsamkeiten der Rechtsgemeinschaft auf und regelt in dieser Kontinuität von Sprache und Kultur eine Ordnung des mitmenschlichen Zusammenlebens. Dabei bemüht sich die Rechtssprache um Nüchternheit und Rationalität, um ihre Aussagen möglichst verlässlich zu überbringen. Allerdings ist jeder Rechtssatz auslegungsbedürftig, weil die Vielfalt der regelungsbedürftigen Fälle oft nicht vorausgesehen und auch nicht prägnant begriffen werden kann, das Verstehen der Aussage auch vom Gesetzesadressaten abhängt, die Rechtssprache vielfach wegen ihrer Verbindlichkeit auch auf Sprachumdeuter und Sprachfälscher trifft. Die Bestimmtheit eines Rechtssatzes unterscheidet sich nach der Striktheit der Anordnung, der Spezialität des Regelungsbereichs, der Vervollständigung der Regel durch die Realität oder durch die Autorität des Regelnden. Interpret des Rechts ist dessen Sprecher. Zunächst spricht der Gesetzgeber im Gesetzestext bewusst in einer entpersönlichten Form, um ein Höchstmaß an Objektivität, Problemoffenheit und Allgemeinheit sicherzustellen. Sodann steht der Rechtsstaat für Nachfragen zu dem mit seinem Wort Gemeinten bereit. Er spricht durch die gesetzesanwendende Behörde mit dem Betroffenen über Inhalt und Auswirkungen des Gesetzes in der konkreten Lebenssituation, zieht Folgerungen aus dem Gesetz für den Einzelfall in der sprachlichen Form eines Verwaltungsaktes, eröffnet für den nicht einverstandenen Adressaten die Möglichkeiten von Widerspruch oder Einspruch, garantiert bei zweifelhaftem oder streitigem Recht den Weg zu den Gerichten, zur Recht-Sprechung. Der Verfassungsstaat unterliegt also nicht dem Irrtum, allein durch den Wortlaut des Gesetzes gleiche Rechtsfolgen an alle Gesetzesadressaten überbringen und diese auch für zukünftige, noch nicht vorausgesehene Anfragen an das Recht festschreiben zu können. Die Bindung der Rechtsgemeinschaft an das Recht wird in einem arbeitsteiligen Sprachvorgang gesichert: Der Gesetzgeber regelt die langfristigen, generellen, auf Dauer verbindlichen Vorgaben; die Verwaltung verdeutlicht diese Vorgaben für Gegenwart und Einzelfall; die Rechtsprechung überprüft diese Gesetzesanwendung in der Verantwortlichkeit des letztverbindlichen Sprechers. Der Rechtsstaat ist stets offen für das Gespräch über die geltenden Rechtsverbindlichkeiten und ihre Auswirkungen im individuellen und konkreten Einzelfall.
Vom Großen im Kleinen – Über kulturelle Ressourcen juristischer Interaktionen und Darstellungen
(2002)
Aus der Perspektive der linguistischen Verfahrensbeobachtung mit Tonbandaufnahme und anschließender Transkription wird der Versuch unternommen, die sprachlichen Verhaltensformen vor dem Einzelstrafrichter am Amtsgericht genauer zu sichten. Wie jede andere Kommunikation muss auch die gerichtliche Kommunikation darauf gerichtet sein, in der inhaltlichen Thematisierung des verhandelten Falles jeweils Verständigung zu erreichen über das, was verstanden und als was es verstanden wird. Juristisch kodifizierte Verfahrensschritte reichen zur Charakterisierung nicht aus. Anspielungen auf weiterreichende Themen und großräumige' Diskurseinlagerungen sind üblich. Sie bewirken, dass bestimmte Formulierungen und Details eher akzeptiert werden als andere, dass bestimmte Erzählungen leichter über- und angenommen werden als andere. Solche Einlagerungen fungieren als Plausibilisierungsschübe. Die Überzeugungskraft erhöht sich, wo kulturelle Ressourcen in die Formulierungen einfließen: märchenähnliche Analogien, mythische Erzählungen, allgemeinere kulturelle Schemata. Sie tragen dazu bei, dass die Herstellung von Übersichtlichkeit in der Gemengelage der gerichtlichen Interaktionen gelingt. Dies soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden (Schwerpunktmäßig werde ich vor allem auf ein Prozessbeispiel - „Verschwörung im Fotohaus" - eingehen).
Recht und Sprache stehen seit jeher in einer systematischen Verknüpfung. Die Epochenwende um 1500 begründet wichtige rechtliche und sprachliche Gegebenheiten, die bis in die Gegenwart wirksam sind. Ausgehend von der geschichtswissenschaftlichen Formel der ,Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen' werden die Veränderungen im Rechtssystem und in den Kommunikationsformen der Frühen Neuzeit als komplexe Transformation mittelalterlicher Vorstellungen dargestellt. Exemplarisch wird auf die sprachgeschichtlichen Konsequenzen der Rezeption des römischen Rechtes ebenso eingegangen wie auf die Veränderungen in der Wissensverteilung und die Stellung des Deutschen gegenüber dem Latein des Mittelalters wie des Humanismus.
„Das Wort Beleidigung wird im Strafrecht in sehr verschiedener Bedeutung gebraucht", heißt es in einer Dissertation von 1933. Die Frage war mir gestellt: Was können Linguisten beitragen zur Rechtssprechung? Beleidigen scheint auf den ersten Blick ein kommunikativer Akt. Zu einem solchen hätte die Linguistik gewiss etwas zu sagen. Hier werden einige Ansatzpunkte für linguistische Fragestellungen am Beispiel des Beleidigens freigelegt. Grundlage für die Skizze ist eine Aktbeschreibung.
Die Arbeit des Redaktionsstabes der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag
(2002)
1. Vorbemerkungen
2. Mitarbeiter und Arbeiten der Abteilungen und Arbeitsstellen
3. Tagungen, Kolloquien und Vorträge externer Wissenschaftler am IDS
4. Lehraufträge und Vorträge von IDS-Mitarbeitern
5. Im Berichtsjahr erschienene Publikationen von IDS-Mitarbeitern
6. Kontakte des IDS zu anderen Institutionen, Studienaufenthalte und Besuche in- und ausländischer Wissenschaftler am IDS, Praktika, Besuchergruppen
7. Gremien des Instituts für Deutsche Sprache
8. Besondere Nachrichten
9. Personalstärke, Anschrift, finanzielle Angaben
10. Veröffentlichungen im Jahre 2001
In diesem Beitrag wird, anhand eines juristischen Kommentars eines Fallbeispiels, zunächst gezeigt, dass Handlungen bzw. deren Unterlassungen durch sprachliche Be- bzw. Zuschreibungen überhaupt erst solche konstruiert werden. Das heißt auch: Intentionalität ist erst durch die Sprache fass- und verhandelbar. In einem zweiten Teil werden strafrechtliche Zuschreibungspraktiken und deren Kriterien – die Nichteinhaltung eines Gebots bzw. die Übertretung eines Verbots – dargestellt und diskutiert.
An zahlreichen deutschen Hochschulen gibt es zusätzlich zu grundständigen rechtswissenschaftlichen Studiengängen auch Lehrangebote zu Grundlagen nichtdeutscher Rechtssysteme, für die sich der Terminus „Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (für Juristinnen und Juristen)" (FFA) etabliert hat. Zunächst werden einige Merkmale des anglo-amerikanischen Rechts (common law) vorgestellt. Am Beispiel der Münsteraner FFA wird ein integratives Konzept juristischer und fachsprachlich ausgerichteter Kurse vorgestellt. Anhand von Kursevaluationen und der Forschungsergebnisse des interdisziplinären Forschungsprojekts „Verhaltensmuster englischer und deutscher Juristen und ihre Vermittlung in der Juristenausbildung" wird gezeigt, dass die Studierenden dazu tendieren, Sprachprobleme als Fachprobleme wahrzunehmen und eher zu einer fremdsprachlichen Fachausbildung tendieren. Daraus werden curriculare und didaktische Konsequenzen für die FFA entwickelt, die die Erwartungen der Studierenden aufgreifen sollen und den sprachlichen Anforderungen gerecht werden können.
Fachsprachenerwerb, sprachliche Dressur und versteckte Wertungen in der deutschen Juristenausbildung
(2002)
1. Bestimmte Sprachformen werden in der deutschen Juristenausbildung in einem Maße eingeübt, dass die Bezeichnung Dressur berechtigt ist. Fachsprache in einem anspruchsvollen Sinn des Begriffs spielt dabei Nebenrolle.
2. Die starke Konzentration auf die Einübung bestimmter Wort- und Satzfolgen stehen in Gegensatz dazu, dass Wertungen von rhetorischer Stimmungsmache beeinflusst werden. Als Analyseinstrument sind Regeln der Eristik wichtig, aber wichtiger sind wohl rhetorische Mittel, die die Sprachwissenschaft untersuchen könnte. Die problematische Zusammenführung von Sprachreglementierung und Stimmungsmache ist in der Ausbildung nicht Thema.
3. An die Sprachwissenschaft wird der Appell gerichtet, sich mit der Sprache in der Juristenausbildung zu beschäftigen, weil die Juristenausbildung der wissenschaftlichen Aufklärung über sich selbst dringend bedarf.
Erpressung ist eine Straftat, die sich meist in einer ersten Phase rein sprachlich manifestiert und so liegt es nahe, die Sprachwissenschaft zur Klärung eines derartigen Falles heranzuziehen. Ist es möglich, für eine Ermittlung relevante Aussagen über den Verfasser zu machen, den Verfasser zu kategorisieren? Ist er ein notorischer Schreiber, ein alter Bekannter, oder handelt es sich um einen ersten unbeholfenen Versuch? Diese und andere Fragen werden an Linguisten und Linguistinnen im BKA herangetragen, die sich in eine sehr ungewöhnliche Rolle einfinden und ihre Methodik auf sehr spezifische Fragestellungen zuschneiden müssen. Der Aufsatz soll die konkreten Bedingungen der linguistischen Arbeit im Bereich der Autorenerkennung im BKA vorstellen. Dabei werden Aufgabenstellungen, Methodik, Probleme und Forschungsdesiderate skizziert. Ziel ist es, Sprachwissenschaftler zu erreichen, die an einer konkreten Anwendung ihres Faches sowie an der Lösung sehr spezifischer Problemstellungen interessiert sind, und somit eine stärkere fachliche Vernetzung zu schaffen.
Parlamentarischer Diskurs als Schnittstelle zwischen politischer Allgemeinsprache und Rechtssprache
(2002)
Zu Beginn dieses Beitrages werden Debattenrede und Gesetz als die prototypischen Textsorten des parlamentarischen Diskurses miteinander konfrontiert. Ferner wird skizziert, in welcher Weise auf debattierte Gesetzentwürfe referiert wird. Im zweiten Teil wird der Blick erweitert auf die Vielfalt der Kommunikationstypen, Textsorten und intertextuellen Relationen, die den legislatorischen Prozess als Schnittstelle zwischen politischer Meinungsbildung und dem Formulieren von Gesetzen prägen. Im dritten und letzten Teil wird versucht, auf argumentationstheoretischer Grundlage deutlich zu machen, dass im parlamentarischen Diskurs keine Vermischung der Teilsysteme Politik und Recht stattfindet und dass dies sich insbesondere darin manifestiert, dass der Gesetzestext dort etwas gänzlich anderes ist als der Gesetzestext im Rechtssystem. Als Belegmaterial werden Texte aus drei parlamentarischen Beratungsprozessen beigezogen, die jeweils auf ihre Weise signifikant sind für legislatorische Kommunikation in der Bundesrepublik Deutschland: In Texten aus der Asylrechtsdebatte im Jahre 1993 geht es um eine Grundgesetzänderung. Die Texte zur Änderung des § 34 im Baugesetzbuch aus dem Jahr 1986 gehören dagegen der parlamentarischen Alltagsauseinandersetzung um ein „einfaches Gesetz" von weit geringerer politischer Brisanz an, beachtet vor allem in den betroffenen Fachkreisen. Der dritte Beratungsprozess, aus dem Texte herangezogen werden, betrifft das Ratifizierungsgesetz zu einem Staatsvertrag, und zwar einem der wichtigsten, der in den Jahrzehnten der deutschen Teilung abgeschlossen wurde: dem Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Jahre 1973.
Bevor ein Urteil im Strafverfahren gefällt werden kann, muss festgestellt werden, was der Fall war. Es fragt sich, mit welchen Ressourcen und in welchen sprachlichen Formen strittige Sachverhalte in Rechtsdiskursen bearbeitet und entschieden werden. Und wie diese Ressourcen sich zu den normativen Vorgaben und institutionellen, Programmen verhalten. Die Vorstellung, dass hier „Alltagstheorien" von Entscheidern oder lebensweltliche Plausibilitäten den Ausschlag gäben, soll auf der Basis eines pragmatischen Konzepts von Normalität präzisiert werden. Dazu wird ein Konzept von Normalitätsfolien als kollektiven, gesellschaftlich erarbeiteten Bildern von Ereignisabläufen, Handlungen und Dispositionen herangezogen und mit authentischen Daten belegt.
Für die These, dass Gesetzestexte Grenzgänger zwischen Recht und Politik seien, muss in einem ersten Teil ein Gegensatz aufgebaut werden zwischen dem politischen Diskurs und dem Diskurs des juristischen Normtextes: Der Gesetzestext, wiewohl ein Kind der Politik und von Politik umstellt, ist vom Ideal her etwas ganz anderes als ein politischer Text. Ist die Grenze zwischen den Diskursen dann einmal gezogen, kann in einem zweiten Teil den sprachlichen Elementen des Politischen in Gesetzestexten nachgefragt werden. Das soll mit Beispielen aus der schweizerischen Bundesverfassung, aber auch aus schweizerischen Gesetzen und Verordnungen gezeigt werden. Das Politische hat linguistisch besehen allerlei Gestalt: Es ist zu fassen mit Kategorien der Textfunktion, es zeigt sich in einem bestimmten Umgang mit Implizitheit und Explizitheit, im Einsatz rhetorischer Mittel, vor allem aber im Wortschatz. Bei diesem stellt sich im Besonderen die Frage, welche ausserrechtlichen Bereiche die Gesetzestexte lexikalisch alimentieren und was mit den Wörtern beim Wechsel vom politischen in den juristisch-normativen Diskurs passiert. Anhand von zwei Beispielen wird diesen Fragen etwas intensiver nachgegangen. In einem dritten Teil wechselt die Perspektive: Die Behauptung ist nun, dass die Sprache von Gesetzestexten an sich etwas Politisches ist und die Arbeit an dieser Sprache (Gesetzesredaktion) mithin eine politische: seien das die generellen Bemühungen um Verständlichkeit; der tabulose redaktionelle Eingriff, der immer auch ans Materielle rührt; die bewusste Wahl und Abwahl von Bezeichnungen und damit der Positionsbezug in Wortkämpfen; oder der Einsatz für eine geschlechtergerechte Gesetzessprache. In einem Resümee wird schliesslich die akademische Linguistik von der Praxis der Gesetzesredaktion zu vermehrter Vor-, Mit- und Nacharbeit in Fragen der Gesetzessprache eingeladen.
Der Beitrag nimmt die sprachlichen Defizite aufs Korn, die sich in fast allen deutschen Landesverfassungen finden und leider zahlreiche Novellierungen überdauert haben. Verschraubte Syntax und altertümlicher Fachjargon führen zu missverständlichen, oft unfreiwillig komischen Texten. Besonders die Sprache der Verfassungen Bayerns und Baden-Württembergs ist reparaturbedürftig: Diesen beiden Gesetzeswerken sind die meisten Beispiele für solch stilistisches Unvermögen entnommen.
Die Frage danach, was ein Fremdwort ist, scheint auf den ersten Blick müßig, führt bei näherer Betrachtung aber zu einer Vielzahl von Problemen, auf die sich keineswegs lapidare Antworten geben lassen. Anders gesagt: Während die Allgemeinheit mühelos mit dem Ausdruck »Fremdwort« umgeht (und dabei allerdings keinen allzu großen Wert auf feine Unterscheidungen legt), tut sich die Fachwelt eher schwer damit, zu bestimmen, was unter einem »Fremdwort« zu verstehen ist.
Tests haben gezeigt, dass sprachwissenschaftlich nicht vorbelastete Zeitgenossen mit den groben Kategorien »Fremdwort« und »deutsches Wort« auskommen und als Unterscheidungskriterium vor allem den Grad ihrer Vertrautheit mit einem Wort benutzen. Dabei kommt es auch schon einmal vor, dass ein etwas ungebräuchlicheres, abgelegeneres Wort deutscher Herkunft (etwa Flechse oder tosen) als Fremdwort eingestuft wird. Vereinzelt haben Sprachwissenschaftler auch schon den Schluss gezogen, dass der Terminus »Fremdwort« nun ganz und gar unbrauchbar geworden sei bzw. dass es gar keine Fremdwörter gebe. In der Regel haben sich Linguisten traditionell und bis in die Gegenwart jedoch bemüht die Unterschiede herauszuarbeiten, die zwischen Fremdwörtern und heimischen Wörtern bestehen und sind dabei mitunter zu weit differenzierenden Klassifikationen gekommen, deren Wert in Bezug auf die Durchdringung der Problematik unbestritten ist, die sich aber sonst eher als wenig handhabbar erweisen.
Sprache und Recht
(2002)
Der Tagungsband möchte das interdisziplinäre Gespräch zwischen Sprach- und Rechtswissenschaft ein weiteres Mal und vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen anregen.
Die hierfür ausgewählten Themen werden sowohl aus linguistischer wie aus juristischer Perspektive, d.h. von Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftlern sowie von Juristen beleuchtet: Verhältnis von Sprache, Recht, Öffentlichkeit und Politik, Kommunikation vor Gericht, eine z.T. sprach- bzw. rechtsphilosophische Sicht auf rechtsrelevante Äußerungen, Fragen der Auslegung inbesondere angesichts der verzweigten Intertextualität des Rechts, historische und aktuelle (auf die europäische Einigung zurückzuführende) Wandlungen von Rechts- und Sprachsystemen, der Nutzen der Linguistik für die Kriminologie sowie Ursachen und Lösungen für die Schwerverständlichkeit von Gesetzen.
In recent decades, the investigation of spoken language has become increasingly important in linguistic research. However, the spoken word is a fleeting phenomenon which is difficult to analyse and which requires an elaborate process of examination and appraisal. The Institute for the German Language (Institut für Deutsche Sprache) has the largest collection of recordings of spoken German, the German Speech Archive (Deutsches Spracharchiv [DSAv]). Up to now, the inadequate processing and accessibility of the valuable material held by the DSAv has been regarded as its major shortcoming. A solution to this problem is at hand now that a start has been made with the systematic modernization of the DSAv and, in particular, with the digitalization of its material. In recent years, we have been able to systematically exploit the unique opportunities provided by a new and easier form of access to the spoken language via the recorded sound signal, which can be realized digitally in the computer, and its linkage to the corresponding texts and documentary data. Through the integration of the existing data about the corpora and of the written versions of the texts into an information and full text database and through the linking of these data with the acoustic signal itself, it is now possible for us to construct a data pool which allows a better documentation of the material and provides rapid internal and external access to the sound recordings. Processed in such a way, the material of the German Speech Archive can now be regarded as having been saved for posterity. As a result, entirely new areas of inquiry and entirely new research perspectives have been opened up. This is true both for the work of the Institute itself and for linguistic research in German as a whole.
The main point of this chapter is to demonstrate how a speaker’s concept of his/her professional role can be inferred from his/her perspectival work (perspective setting and relating different perspectives to one another) in professional encounters. Thereby some risks of complex perspectival work in discourse will become manifest which result - at one point in the talk - in perspectival inconsistency, revealing a deeply grounded social problem for the speaker. This will be examined in the framework of a rhetorical conversation analysis.
»Fremdenfeindlichkeit« ist ein Thema, mit dem sich PsychologInnen, SoziologInnen, Politologlnnen sowie Kommunikations- und Sprachwissenschafterlnnen - teilweise transdisziplinär, teilweise sogar im engeren Sinn interdisziplinär - auseinandersetzen. Ich will im Folgenden versuchen, aus einer spezifischen soziolinguistischen Sicht, die gesprächsanalytisch und ethnographisch geprägt ist, einen Beitrag zum Verständnis von kommunikativen Vorgängen der sozialen Ablehnung und Ausgrenzung sowie von den Anstrengungen zu ihrer Überwindung zu leisten. Die Prämisse lautet: Phänomene wie stereotype Negativbilder von Fremden bzw. Vorurteile werden in Kommunikationsprozessen geformt, verbreitet, als Alltagswissen stabilisiert, in ihrem strategischen Potenzial erfahren und als Handlungsorientierung und Legitimation eingesetzt.
Online Access Tools for Spoken German: The Resources of the Deutsches Spracharchiv in a Database
(2002)
This paper shows some details of the modernization of the Deutsches Spracharchiv (DSAv). It explores some future possibilities of linguistical documentation and analysis using the Web. The Institut für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim is the central institution for linguistic research in Germany. The DSAv in the IDS is the center for documentation and research of spoken German. These archives include the largest collection of sound recordings of spoken German (dialects and colloquial speech, including e.g. lots of extinct dialects of former German territories in Eastern Europe) - altogether more than 15,000 sound recordings. The lacking clarification and accessibility of this data material has been felt as an essential deficit. The opportunity to edit the sound signal digitally offers a much easier access to spoken language. Through the integration of the already existing information about the corpora and the transcribed texts in an information- and full text databank, as well as the linking of the data with the acoustic signal (alignment), arises a data-pool with considerably better documentation of the materials and a fast direct grasp of the recorded sounds. Thus, the DSAv initiates totally new research questions for the work at the IDS, as well as for linguistics altogether.
Traditionally, research on language change has been a post-mortem activity, focused on isolated changes that are complete and often only documented in written texts. In the 1960s the field was advanced considerably by Labovian sociolinguistics and the investigation of “change in progress” adduced through patterns of community-internal linguistic variation correlated with external facts about speakers such as age and class (see Labov 1994 for an overview). However, despite the many benefits of such work on “dynamic synchrony,” we still know relatively little about how language change unfolds over the lifetimes of individual speakers, that is, in real time (cf. Bailey et al. 1991). The logistical challenges of such research are, of course, considerable. Whereas it is straightforward for psycholinguists to observe language development in children over the course of a few years, documenting changes in the verbal behavior of individuals over several decades is by contrast much less feasible. Nevertheless, present theoretical models of language change could be considerably improved by the results of real-time studies.
Noch mal zu "Leitkultur"
(2002)
The concept of text coherence was developed for linear text, i.e. text of sequentially organized content. The present article addresses to what extent this concept can be applied to hypertext. Following the introduction (section 1), I will define different aspects of text coherence (section 2). I will then explain the importance of the sequential order of text constituents for coherence-building, as explored by empirical studies on text comprehension (section 3). Section 4 discusses how hypertext-specific forms of reading affect the processes of coherence-building and coherence-design. Section 5 explores how the new challenges of hypertext comprehension may be met by hypertext-specific coherence cues. A summary and outlook is included (section 6).
Im Zentrum der Dissertation steht der Begriff Informationsmodellierung oder genauer der Begriff der "textuellen Informationsmodellierung", wobei auf einer bereits vorgeschlagenen Unterscheidung einer primären und einer sekundären Ebene der Informationsstrukturierung aufgebaut wird. Der Gegenstand der primären Ebene sind die textuellen Daten selbst sowie ihre Strukturierung, wohingegen die sekundäre Ebene beschreibt, wie die für die primären Ebenen verwendeten Regelwerke mit alternativen Regelwerken in Beziehung gesetzt werden können. Der Einteilung in eine primäre und eine sekundäre Informationsstrukturierung wird in der Dissertation das Konzept der multiplen Informationsstrukturierung nebengeordnet. Dieses Konzept ist so zu verstehen, dass die primäre Ebene bei Bedarf vervielfacht wird - jedoch bezieht sich jede dieser Ebenen auf dieselbe Datengrundlage. Hierbei ergeben sich auch Auswirkungen auf die sekundäre Informationsstrukturierung. Die Informationsmodellierung erfolgt mit Auszeichnungssprachen. Die Standard Generalized Markup Language (SGML) stellt hierfür einen Rahmen dar, jedoch wurde dieser Formalismus seit seiner 1986 erfolgten Standardisierung nicht nur weiterentwickelt, sondern es wurde mit der Extensible Markup Language (XML) im Jahr 1998 eine wesentlich einfachere Untermenge dieser Sprache definiert, die zudem das derzeitige Zentrum weiterer Entwicklungen auf dem Gebiet der Auszeichnungssprachen darstellt. Der entwickelte Ansatz zur Modellierung linguistischer Information basiert auf der Extensible Markup Language (XML), wobei die weitergehenden Möglichkeiten von SGML selbstverständlich ebenfalls dargestellt und diskutiert werden. Mittels XML können Informationen, die sich nicht in bestimmten Hierarchien (mittels mathematischer Bäume) strukturieren lassen, nicht in einer natürlichen Weise repräsentiert werden. Eine Lösung dieses Problems liegt in der Aufteilung der Strukturierung auf verschiedene Ebenen. Diese neue Lösung wird dargestellt, diskutiert und modelliert.
Ausschnitte des Arzt-Patient-Gesprächs „Frau Erle“ werden aus einer linguistisch-gesprächsrhetorischen Perspektive analysiert. Das Interesse liegt auf dem Zusammenhang zwischen der im Gesprächsverlauf erkennbaren Interaktionsdynamik zwischen Arzt und Patientin, der kognitiven Organisation der Problemsachverhalte auf Seiten der Patientin und Besonderheiten ihres Formulierungsverhaltens, insbesondere der Manifestation einer Detaillierungssperre und ihrer Lockerung bzw. Überwindung.
Was gehört zum Kernbereich des deutschen Wortschatzes? Vor allem Sprachdidaktiker, Lexikografen und Lexikologen suchen eine Antwort auf diese Frage, und sie bedienen sich dabei unterschiedlicher, zumeist sehr kontrovers diskutierter quantitativer und qualitativer Methoden. Die jeweils erzielten Resultate sind oft nicht minder umstritten und sofern sie als bloße Wortlisten publiziert werden, scheint es darüber hinaus kaum angemessen, von einer Grundwortschatzlexikografie zu sprechen. Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen Weg aus dieser unbefriedigenden Situation aufzuzeigen.
Dieses Buch bietet einen kompakten Überblick über die Wortbildung des Deutschen. Die zugrundeliegende Sprachtheorie ist mit den üblichen grammatischen Kenntnissen und den üblichen Denkweisen der Logik leicht nachzuvollziehen. Genau beschrieben wird, wie Wortbildung funktioniert, aus welchen Einheiten und mit welchen Verfahren Wörter gebildet werden. Vorschriften werden dabei nicht gemacht. Das Buch ist problemorientiert und forschungsnah. Es setzt sich mit wesentlichen Termini und Begriffen auseinander und diskutiert die verschiedensten traditionellen, aktuellen und revolutionären Erklärungsmodelle der Wortbildungslehre. Es soll sensibilisieren für ein präzises Sprechen über Sprache. Weil es zudem materialreich und sprachrealitätsnah ist, ist es anschaulich und vergnüglich bei höchstmöglich wissenschaftlicher Ausrichtung.
Here we will present a graphical software tool called Morph Moulder (MoMo) for teaching the formal foundations of a language with a denotation in a domain of relational typed feature structures as used in Head-Driven Phrase Structure Grammar. With MoMo, students learn the properties of totally well-typed, sort resolved relational feature structures, the use of formal languages to describe typed feature structures and the notions of constraint satisfaction and models of grammars written in a formal language. MoMo was realized and conceived within the context of a set of courses in the format of web-based training, that focuses on the concept of typed feature structures in a curriculum in grammar formalisms and parsing. The formal language of MoMo amends the constraint language of TRALE (an implementation platform for HPSG grammars based on ALE) to accommodate the expressive power of HPSG.
La situation linguistique des Juifs et le passage de l'allemand au statut de langue nationale
(2002)
Cet article traite des principaux aspects du rapport qu’entretinrent avec la langue allemande les Juifs vivant en Allemagne. Sur l’arrière-plan de la signification sociale et politique générale de l’allemand comme langue nationale durant le siècle du nationalisme, ce sont à la fois les vues externes et internes de ce rapport qui sont abordées, c’est-à-dire: l’acculturation à travers la langue, le yiddish, l’accès au soi-disant esprit de la langue allemande, le multilinguisme pratiqué tout particulièrement par les Juifs, leur activité en tant que traducteurs, philologues et linguistes et leur positionnement par rapport aux théories linguistiques de leur époque.
In the context of the HyTex project, our goal is to convert a corpus into a hypertext, basing conversion strategies on annotations which explicitly mark up the text-grammatical structures and relations between text segments. Domain-specific knowledge is represented in the form of a knowledge net, using topic maps. We use XML as an interchange format. In this paper, we focus on a declarative rule language designed to express conversion strategies in terms of text-grammatical structures and hypertext results. The strategies can be formulated in a concise formal syntax which is independend of the markup, and which can be transformed automatically into executable program code.
Generierung von Linkangeboten zur Rekonstruktion terminologiebedingter Wissensvoraussetzungen
(2002)
Dieser Beitrag skizziert Strategien zur (semi-)automatischen Annotation von definitorischen Textsegmenten und Termverwendungsinstanzen auf der Grundlage grammatisch annotierter Korpora. Ziel unserer Überlegungen ist es, bei der selektiven Rezeption von Fachtexten in einer Hypertextumgebung die je spezifischen Wissensvoraussetzungen, die der Verwendung von Fachtermini unterliegen und die für das Textverständnis eine entscheidende Rolle spielen, über automatisch generierte Linkangebote rekonstruierbar zu machen.
Vorwort der Herausgeberin
(2002)
"Übergesetzliches Recht". Reflexionen nationalsozialistischen Unrechts in der frühen Nachkriegszeit
(2002)
Urteilsbegründungen sind zeit- und damit sprachgeschichtliche Dokumente. Sie sind Psychogramme der Gesellschaft eines Staates. In der ersten Nachkriegsdekade reflektieren sie die zwei Seinsformen des deutschen Gemeinwesens bis und ab 1949. Der Beitrag rekonstruiert vor diesem Hintergrund richterliche Selbstprofile, welche die Rechtsprechung der ersten Nachkriegsdekade bestimmen, um anschließend an drei Beispielen der Frage nachzugehen, wie es möglich ist, dass ein Richter im Rahmen einer konzisen Argumentation dasselbe Argument abweist, das ein anderer Richter, ebenso konzis argumentierend, akzeptiert. Die Theoretische Grundlegung dieser Untersuchung besteht – ihrem Erkenntnisinteresse und vor allem der Beschaffenheit der untersuchten Textsorte ,Gerichtsurteil‘ folgend – aus einem Ensemble argumentations- und konzeptanalytischer Aspekte: Urteilsbegründungen sind ihrem Zweck nach argumentierende Texte, die im Argumentieren Schuldkonzepte realisieren. Überlegungen hierzu sind der Untersuchung vorangestellt.
The classification of verbs in Levin's (1993) English Verb Classes and Alternations: A preliminary Investigation, on the basis of both intuitive semantic grouping and their participation in valence alternations, is often used by the NLP community as evidence of the semantic similarity of verbs (Jing & McKeown 1998; Lapata & Brew 1999; Kohl et al. 1998). In this paper, we compare the Levin classification with the work of the FrameNet project (Fillmore & Baker 2001), where words (not just verbs) are grouped according to the conceptual structures (frames) that underlie them and their combinatorial patterns are inductively derived from corpus evidence. This means that verbs grouped together in FrameNet (FN) might be semantically similar but have different (or no) alternations, and that verbs which share the same alternation might be represented in two different semantic frames.
Der vorliegende Aufsatz geht von der öfters vertretenen These aus, dass Rauminformation in der Sprache weniger wichtig sei als Zeitinformation. Ein genauerer Vergleich der grammatischen und lexikalischen Mittel zur Kodierung dieser Informationsarten deutet jedoch darauf hin, dass eine solche Behauptung nicht aufrecht zu erhalten ist. Zeitinformation wird mit Hilfe der grammatischen Kategorien des Verbs, Tempus, Modus und Aspekt (TMA), kodiert, während für die Kodierung von Rauminformation die nominalen Kategorien Determination, Kasus und Quantifikation (DCQ) zuständig sind. Daneben stehen für die Kodierung beider Informationsarten reichhaltige lexikalische Mittel zur Verfügung.
Aus ähnlichen Gründen wird der Vorschlag abgelehnt, das Deutsche als eine eher raumorientierte denn zeitorientierte Sprache zu betrachten. Anhand der deiktischen Adverbien hier, da und dort und der Determinantien dieser, der und jener wird das Zusammenspiel von Raum- und Diskursrollensemantik im Rahmen eines an Reichenbach angelehnten Relationenmodells untersucht. Das überraschende Ergebnis lautet, dass die relevanten Oppositionen zwischen den Demonstrativa des Deutschen nicht die Lokalisierung des Referenten, sondern die Lokalisierung des Sprechers betreffen. In Bezug auf den Referenten sind alle Demonstrativa des Deutschen Nahdeiktika, was sich unter anderem in ihrer anaphorischen Verwendbarkeit zeigt.
Abschließend wird im Sinne einer zweckmäßigen und ökonomischen Arbeitsteilung zwischen sprachlichen und nicht-sprachlichen Zeichen die Funktion von Zeiggesten beim situationsdeiktischen Gebrauch der deutschen Demonstrativa erklärt und ausbuchstabiert. Dadurch können traditionelle Beschreibungsprobleme für da und der aufgelöst und eine bisher noch kaum erkannte Schwierigkeit bei der Beschreibung von dort vermieden werden.
Der Band enthält ein Spektrum von Untersuchungen zur deutschen Sprache aus inlands- und auslandsgermanistischer Perspektive. Die Beiträge vermitteln ein aspektreiches Bild gegenwärtiger germanistischer Forschung zur Struktur und Verwendung des Deutschen. Sie konzentrieren sich auf drei Schwerpunkte: (1) Lexikalische und grammatische Strukturen, (2) Sprachvergleich, Sprachkontakt, Sprachpolitik, (3) Stile, Räume, Strategien. Die Beiträger(innen) sind Wissenschaftler(innen), die entweder dem IDS angehören oder dem IDS und dem Jubilar in langjähriger Zusammenarbeit verbunden sind.
Einführung in die Bände
(2002)