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Über den gemeinsamen Sprachgebrauch in Ost und West, seine Probleme und kreativen Möglichkeiten
(2009)
In dieser Arbeit über den neueren deutschen Sprachgebrauch in Ost und West soll nicht das Trennende betont werden, sondern das gemeinsame Spracherbe und seine Wirkung in der Gegenwart. Aber eine Beobachtung gegenüber vielen kritischen Stimmen aus West und Ost sei, in völlig unpolemischer Absicht, nicht verschwiegen: Zu viele sprachkritische Artikel aus der Bundesrepublik haben in der Vergangenheit von der aus Texten bekannten offiziellen Sprache der DDR-Machthaber zu direkt auf die wirklich gesprochene Sprache der Bevölkerungsmehrheit geschlossen, und zu viele DDR-Sprachwissenschaftler und Polemiker haben auf die westliche Kritik vor allem als Verteidiger des politischen Kurses der SED reagiert, aus welchen persönlichen Gründen auch immer. Gedruckt worden wären andere Meinungen in der DDR allerdings nicht, und der Karriere waren sie auch nicht förderlich. Trotzdem gilt: Die deutsche Sprache hat sich in Ost und West auf jeweils spezifische Weise weiterentwickelt, sie wurde aber nicht gespalten und funktionierte in Ost und West und - trotz spürbarer Unterschiede - zwischen Ost und West als gemeinsames Verständigungsmittel, wo immer sie dafür benutzt wurde. Zwischen den Begriffen „Sprachwandel“ und „Bezeichnungswandel“ muss sorgfältig unterschieden werden. Im kreativen Umgang mit dem gemeinsamen Deutsch haben sich Ost und West längst wieder zusammengefunden. Genauere Untersuchungen über das Alltags-deutsch in der DDR sind sehr zu wünschen, die Schaffung eines brauchbaren Korpus dafür ist im Nachhinein nicht einfach, sollte aber in Angriff genommen werden.
Anhand eines Fallbeispiels wird gezeigt, dass in der praktischen Arbeit des EuGH Rechtsarbeit und Spracharbeit eng miteinander verflochten sind. Wenn es in einem strittigen Fall um die konkrete Ausarbeitung einer haltbaren Sachverhaltsbeschreibung geht, zeigt sich, dass die Rechtsarbeit und die Spracharbeit des Gerichts eigentlich identisch sind. In einem solchen Fall ist es für das Gericht nützlich und günstig, wenn es auf so viele sprachliche Formulierungen (auch in verschiedenen Sprachen) zurückgreifen kann wie möglich. Das Ziel ist, möglichst viele Interpretationen in Betracht zu ziehen, um das Urteil bestandssicher zu machen. In dieser Situation sind Vorschläge, das Sprachenspektrum, in dem der EuGH arbeitet, im Vorhinein und generell einzuschränken, kontraproduktiv.
Im Artikel „Stigma - Semiotik der Diskriminierung“ geht es um einen systematischen Überblick über die sprachlichen Formen der Stigmatisierung von Menschen in einer Gesellschaft. Ausgehend von der semiotischen Prämisse, dass das symbolische Zeichensystem Sprache alle anderen Zeichensysteme mitkonstituiert, werden der Prozess der Semiose und die Stigmatisierungspraxis seit frühneuhochdeutscher Zeit bis zu den Nationalsozialisten auf der visuellen, der auditiven und der olfaktorischen Ebene am Beispiel des antijüdischen bzw. antisemitischen Diskurses dargestellt. Im Vordergrund stehen dabei die sprachlichen Mittel der Stigmatisierungspraxis, vor allem die Stigmatisierung durch Wortbildungen, durch ideologische Polysemierung und durch Stigmatisierungsmetaphorik. Stigmatisierung ist eine kommunikative Praxis, die von Menschen ausgeübt wird, um andere Menschen oder Gruppen zu exkludieren. Zu ihren Opfern zählen aber nicht nur die direkt Betroffenen, sondern auch diejenigen, die sich mit ihnen solidarisieren oder solche Menschen, bei denen ein irgendwie geartetes tertium comparationis vorliegt, so dass man sie durch Übertragung der Stigmatisierungspraxis ebenfalls angreifen kann. Diese Art der Sekundärstigmatisierung und ihre Folgen für die Primärstigmatisierten ist ein bislang unterschätzter Untersuchungsgegenstand.