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Seit 2015 ist die Zahl der Migranten, die aus Bürgerkriegsländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie aus Afrika nach Deutschland kommen, bis in die ersten Monate 2016 rasant gestiegen – auf knapp 1 Million in einem Jahr, zeitweise ohne Grenzkontrolle und Registrierung. Nach der auch von den Oppositionsparteien im Bundestag weitgehend unterstützten Positionierung der Bundeskanzlerin Merkel, Deutschland für die überwiegend als „Flüchtlinge“ bezeichneten Migranten politisch, rechtlich und gesellschaftlich zu öffnen, entwickelt sich bald ein Gegendiskurs, der nicht von den Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag, sondern vor allem von der Führung der – an der Bundesregierung beteiligten – CSU getragen wurde, unterstützt von einigen Verfassungsrechtlern. Begriffe wie „Willkommenskultur“, „Obergrenze“, „humanitäre Katastrophe“, „Grundrecht auf Asyl“, „kulturelle Identität“, „Herrschaft des Unrechts“ etc. beginnen die öffentliche und private Kommunikation über Politik zu beherrschen.
Parlamentarischer Diskurs als Schnittstelle zwischen politischer Allgemeinsprache und Rechtssprache
(2002)
Zu Beginn dieses Beitrages werden Debattenrede und Gesetz als die prototypischen Textsorten des parlamentarischen Diskurses miteinander konfrontiert. Ferner wird skizziert, in welcher Weise auf debattierte Gesetzentwürfe referiert wird. Im zweiten Teil wird der Blick erweitert auf die Vielfalt der Kommunikationstypen, Textsorten und intertextuellen Relationen, die den legislatorischen Prozess als Schnittstelle zwischen politischer Meinungsbildung und dem Formulieren von Gesetzen prägen. Im dritten und letzten Teil wird versucht, auf argumentationstheoretischer Grundlage deutlich zu machen, dass im parlamentarischen Diskurs keine Vermischung der Teilsysteme Politik und Recht stattfindet und dass dies sich insbesondere darin manifestiert, dass der Gesetzestext dort etwas gänzlich anderes ist als der Gesetzestext im Rechtssystem. Als Belegmaterial werden Texte aus drei parlamentarischen Beratungsprozessen beigezogen, die jeweils auf ihre Weise signifikant sind für legislatorische Kommunikation in der Bundesrepublik Deutschland: In Texten aus der Asylrechtsdebatte im Jahre 1993 geht es um eine Grundgesetzänderung. Die Texte zur Änderung des § 34 im Baugesetzbuch aus dem Jahr 1986 gehören dagegen der parlamentarischen Alltagsauseinandersetzung um ein „einfaches Gesetz" von weit geringerer politischer Brisanz an, beachtet vor allem in den betroffenen Fachkreisen. Der dritte Beratungsprozess, aus dem Texte herangezogen werden, betrifft das Ratifizierungsgesetz zu einem Staatsvertrag, und zwar einem der wichtigsten, der in den Jahrzehnten der deutschen Teilung abgeschlossen wurde: dem Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Jahre 1973.