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Einleitung
(2002)
Die zwei Gegenstände, die in der Formulierung meines Themas benannt werden, stehen in einem Verhältnis zueinander, das ich problematisieren will, weil es in exemplarischer Weise Mängel und Gefahren der bisherigen Fachgeschichtsschreibung erkennen läßt. Daniel Sanders kommt in den Darstellungen zur Geschichte der Anfänge der Germanistik im 19. Jahrhundert nämlich entweder gar nicht vor oder dient dort ausschließlich als Hintergrundfolie des Wirkens der Gründerväter Grimm.
Ich werde nachfolgend sein Wirken und seine Rolle in der Geschichte der Germanistik skizzieren und anschließend danach fragen, warum er und andere Sprachforscher in der bisherigen Historiographie weitgehend vernachlässigt worden sind. Zum Schluß stelle ich alternative Überlegungen zu den Prinzipien der Fachgeschichte, insbesondere zur Bestimmung ihres Gegenstands, vor.
Einheit aus der Geschichte? Zur Erforschung der Geschichte der germanistischen Sprachwissenschaft
(1998)
Zunächst werden die absolutistischen Traditionen der Textsorte skizziert, die sich auf demokratische Verfassungen, insbesondere auf das Sprecher-Hörer-Verhältnis, komplizierend auswirken. Zu den überlieferten juristischen Funktionen treten in der Weimarer Reichsverfassung erstmals explizit auch politische und gesellschaftlich-symbolische Funktionen, deren Berechtigung im Verfassungsausschuss des Jahres 1910 anhand eines Textvorschlags von Friedrich Naumann kontrovers diskutiert wurde. Juristische und gesellschaftliche Rezeption eines Verfassungstextes mit einer entsprechend einseitigen Gewichtung der Textfunktionen treten damals und in der BRD nach 1945 zunehmend auseinander, so dass Verständnis und Bedeutung der Verfassung als säkularer Bibel in die Formulierung der neuen Länderverfassungen nach 1990 eingehen.
Die gesellschaftlichen Interessen an der Sprachgeschichtsforschung im 19. und 20. Jahrhundert
(1998)