Volltext-Downloads (blau) und Frontdoor-Views (grau)
  • search hit 16 of 0
Back to Result List

Getrennt- und Zusammenschreibung. Funktion, Regelung und Probleme

  • Obwohl die Getrennt- und Zusammenschreibung von Wörtern neben der Interpunktion, der Groß- und Kleinschreibung und der Schreibung der Laute (Phonem- Graphem-Beziehungen) zu den schwierigsten Teilgebieten der deutschen Orthographie gehört /1/, ist sie - im Unterschied zu den anderen Komplexen - erst seit Mitte der 70er Jahre stärker in die wissenschaftliche Erforschung der deutschen Orthographie durch die germanistische Linguistik einbezogen worden. Trotz detaillierter Regelung - im Leitfaden des Dudens /2/ sind der Getrennt- und Zusammenschreibung 53 Kennzahlen gewidmet — und hohen Lernaufwandes bestehen bei einem großen Teil der Schreibenden Unsicherheiten in der Handhabung. Wir möchten daher im Folgenden auf der Grundlage unserer im Rahmen der Forschungsgruppe „Orthographie“ der Akademie der Wissenschaften der DDR und der Wilhelm-Pieck-Universität Rostock (Leitung: D. Nerius) durchgeführten Untersuchungen erstens den Gegenstandsbereich der Getrennt- und Zusammenschreibung, zweitens die Funktion der Getrennt- und Zusammenschreibung in der deutschen Gegenwartssprache skizzieren, drittens eine knappe Analyse der geltenden Regelung vornehmen und viertens einige ihrer Probleme erörtern.

Export metadata

Additional Services

Search Google Scholar

Statistics

frontdoor_oas
Metadaten
Author:Dieter Herberg
URN:urn:nbn:de:bsz:mh39-58598
ISSN:0012-1460
Parent Title (German):Deutschunterricht
Publisher:Volk und Wissen Volkseigener Verlag Berlin
Place of publication:Berlin
Document Type:Article
Language:German
Year of first Publication:1988
Date of Publication (online):2017/02/07
GND Keyword:Deutsch; Rechtschreibung; Zusammenschreibung
Volume:41
Issue:10
First Page:465
Last Page:472
DDC classes:400 Sprache / 400 Sprache, Linguistik
Open Access?:ja
BDSL-Classification:Orthographie
Linguistics-Classification:Lexikografie
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt