@incollection{Sauer2019, author = {Christoph Sauer}, title = {Vom Gro{\"s}en im Kleinen – {\"U}ber kulturelle Ressourcen juristischer Interaktionen und Darstellungen}, series = {Sprache und Recht}, editor = {Ulrike Ha{\"s}-Zumkehr}, publisher = {de Gruyter}, address = {Berlin [u.a.]}, isbn = {3-11-017457-X}, doi = {10.1515/9783110622836-009}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:mh39-92044}, pages = {100 -- 118}, year = {2019}, abstract = {Aus der Perspektive der linguistischen Verfahrensbeobachtung mit Tonbandaufnahme und anschlie{\"s}ender Transkription wird der Versuch unternommen, die sprachlichen Verhaltensformen vor dem Einzelstrafrichter am Amtsgericht genauer zu sichten. Wie jede andere Kommunikation muss auch die gerichtliche Kommunikation darauf gerichtet sein, in der inhaltlichen Thematisierung des verhandelten Falles jeweils Verst{\"a}ndigung zu erreichen {\"u}ber das, was verstanden und als was es verstanden wird. Juristisch kodifizierte Verfahrensschritte reichen zur Charakterisierung nicht aus. Anspielungen auf weiterreichende Themen und gro{\"s}r{\"a}umige' Diskurseinlagerungen sind {\"u}blich. Sie bewirken, dass bestimmte Formulierungen und Details eher akzeptiert werden als andere, dass bestimmte Erz{\"a}hlungen leichter {\"u}ber- und angenommen werden als andere. Solche Einlagerungen fungieren als Plausibilisierungssch{\"u}be. Die {\"U}berzeugungskraft erh{\"o}ht sich, wo kulturelle Ressourcen in die Formulierungen einflie{\"s}en: m{\"a}rchen{\"a}hnliche Analogien, mythische Erz{\"a}hlungen, allgemeinere kulturelle Schemata. Sie tragen dazu bei, dass die Herstellung von {\"U}bersichtlichkeit in der Gemengelage der gerichtlichen Interaktionen gelingt. Dies soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden (Schwerpunktm{\"a}{\"s}ig werde ich vor allem auf ein Prozessbeispiel - „Verschw{\"o}rung im Fotohaus\" - eingehen).}, language = {de} }