@incollection{LehmbergChiarcosRehmetal.2015, author = {Timm Lehmberg and Christian Chiarcos and Georg Rehm and Andreas Witt}, title = {Rechtsfragen bei der Nutzung und Weitergabe linguistischer Daten}, series = {Datenstrukturen f{\"u}r linguistische Ressourcen und ihre Anwendungen. Proceedings of the Biennial GLDV Conference 2007}, editor = {Georg Rehm and Andreas Witt and Lothar Lemnitzer}, publisher = {Narr}, address = {T{\"u}bingen}, isbn = {978-3-8233-6314-9}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:mh39-45153}, pages = {93 -- 102}, year = {2015}, abstract = {Grundlage dieses Artikels* 1 ist das Verbundprojekt „Nachhaltigkeit linguistischer Daten“ der drei Sonderforschungsbereiche 441, 538 und 632, dessen Ziel es ist, L{\"o}sungen f{\"u}r die nachhaltige Verf{\"u}gbarkeit der an den SFBs vorhandenen Korpora zu entwickeln. Ein zentraler Aspekt betrifft die Kl{\"a}rung der Rechtslage f{\"u}r die Nutzung und Weitergabe linguistischer Ressourcen, die durch das Urheber- sowie das Datenschutzrecht gesch{\"u}tzt sind. Eine als indifferent wahrgenommene rechtliche Situation wird in der Praxis oft als das entscheidende Hindernis f{\"u}r die Weitergabe linguistischer Daten angef{\"u}hrt. Tats{\"a}chlich jedoch sind Nutzung und Weitergabe von Daten zu wissenschaftlichen Zwecken normativ geregelt. Problematisch ist oftmals die Einordnung der speziellen linguistischen Daten als Schutzgegenstand sowie die Tatsache, dass an linguistische Daten und Datensammlungen aufgrund ihrer komplexen und vielschichtigen Beschaffenheit durchaus mehrere Urheber Rechte besitzen k{\"o}nnen, die sich auf verschiedene Inhalte beziehen. Der Beitrag gibt einen {\"U}berblick {\"u}ber das geltende Recht sowie die juristischen und nat{\"u}rlichen Personen, die potentiell Rechte an linguistisch aufbereiteten Datenkollektionen besitzen. Es ist nicht Gegenstand dieses Artikels, rechtsverbindliche Aussagen zu treffen, die auf eine Nutzung und Weitergabe jedweder Daten angewandt werden. Der Artikel orientiert sich in seiner Struktur und thematischen Tiefe bewusst nicht an einem juristischen Publikum, sondern beschreibt die Problematik aus geisteswissenschaftlicher Perspektive. Zusammen mit einem {\"U}berblick {\"u}ber das vom Umgang mit linguistischen Datensammlungen betroffene Recht, das Urheberrechtsgesetz (Abschnitt 1) und das Bundesdatenschutzgesetz (Abschnitt 2), wird in den jeweiligen Abschnitten auch eine Klassifikation der Daten aus juristischer Sicht vorgenommen. Anschlie{\"s}end werden L{\"o}sungsans{\"a}tze vorgestellt, die im Rahmen des o. g. Verbundprojektes erarbeitet werden (Abschnitt 3).}, language = {de} }